Viele Anleger wurden von verschiedenen Beratungs- bzw. Vermittlungsunternehmen dazu verleitet, völlig überteuerte Wohnungen zu erwerben, die von der Deutsche Kreditbank (DKB) kreditfinanziert wurden, wie Finanztest in seiner Ausgabe 6/2010 berichtet. Danach wurden die Anleger häufig nicht über die sittenwidrige Überteuerung bzw. die tatsächlichen Belastungen, die sich aus den Immobiliendarlehen der DKB ergaben, aufgeklärt.

In einem neuen Bericht (2/2011) kritisiert Finanztest erneut die Zusammenarbeit der DKB mit dubiosen Vermittlern. Nach dem Beitrag von Finanztest haben die Vermittler den Kunden erklärt, dass sie Partner der DKB seien oder mit der DKB zusammenarbeiten würden und Anleger sich daher nicht um die Finanzierung kümmern müssten. Die DKB habe aber aus Sicht von Finanztest gewusst, dass Kosten zu Lasten von Kunden in die Höhe getrieben worden seien.

Wenn die Bank institutionalisiert mit Beratern bzw. Vermittlern zusammengearbeitet hat und die Anleger nicht über die sittenwidrige Überteuerung bzw. die Hintergründe des Darlehens aufgeklärt worden sind, kann die Bank auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Darlehensvertrages haften. Nach dem Artikel von Finanztest hat das Landgericht Berlin auch bereits mehrere Urteile zu Gunsten von Anlegern erlassen. So wurde die DKB etwa mit Urteil des Landgerichts Berlin vom 29.01.2010 zur Zahlung von Schadensersatz an einen Anlegern verurteilt.

Neben der DKB können auch Berater bzw. Vertriebsfirmen auf Schadensersatz haften. Finanztest empfiehlt Anlegern, denen eine Immobilie als Kapitalanlage mit Vollfinanzierung der DKB von der Firmen

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empfohlen wurde, eine Prüfung vornehmen zu lassen.

Betroffene Anleger sollten daher aus Sicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner anwaltlichen Rat einholen, ob und gegen wen sich Ansprüche durchsetzen lassen.