Über das Vermögen des Bund Deutscher Treuhandstiftungen e. V., dem Stiftungsträger der BWF Stiftung, ist ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Forderungen anzumelden.

Da es sich bei der BWF Stiftung um eine unselbstständige Stiftung handelt und diese daher keine Verträge abschließen und kein Vermögen halten konnte und die BWF Stiftung daher Teil des Vermögens des Bund Deutscher Treuhandstiftungen e. V. ist, können Ansprüche auf Grundlage von Verträgen mit der BWF Stiftung nur in dem Insolvenzverfahren des Bund Deutscher Treuhandstiftungen e. V. geltend gemacht werden.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen die angemeldeten Forderungen auch ausreichend konkretisiert und entsprechende Unterlagen eingereicht werden, damit eine Prüfung durch den Insolvenzverwalter ermöglicht wird. Geschieht dies nicht, besteht schon aus diesem Grund das Risiko, dass die Forderung nicht anerkannt wird.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger, die Gold von der BWF Stiftung erworben haben, bei der Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren und der Betreuung dieses Insolvenzverfahrens.

Möglichkeiten für Anleger außerhalb der Insolvenz

Wie wir berichtet hatten, kann unabhängig von dem Insolvenzverfahren die Möglichkeit bestehen Schadensersatzansprüche gegen verschiedene Anspruchsgegner durchzusetzen.

Soweit sich die Vorwürfe in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der BWF Stiftung bestätigen, können gegen diese möglicherweise Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchgesetzt werden.

Auch ist eine Haftung der Wirtschaftsprüfer, die Goldbestände bestätigt haben, denkbar.

Außerdem kommt es in Betracht, dass Berater oder Vermittler, die Anlegern den Erwerb von Gold an der BWF Stiftung empfohlen haben, wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung auf Schadensersatz haften können.

Auch diesbezüglich unterstützt die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner betroffene Geschädigte.

Stand: 26.06.2015