Über das Vermögen der ecoConsort AG ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Die ecoConsort AG ist Teil der Future Business KG aA bzw. der Infinus-Firmengruppe.

Gegen Verantwortliche der Future Business KG aA und der Infinus AG sind bei der Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen wegen des Vorwurfes des Betruges anhängig.

Die ecoConsort AG bot Kapitalanlagen im Bereich ökologischer Geldanlagen an. Nach eigenen Angaben war die ecoConsort AG als Emissionshaus auf Emissionen in den Bereichen Beteiligungen, Policen und Fonds mit Schwerpunkt regenerative Energien, Biomasse und Rohstoffe sowie nachhaltige Immobilien spezialisiert.

Anlegern wurde von der ecoConsort AG insbesondere der Erwerb von eigenen Orderschuldverschreibungen angeboten.

Daneben wurde auch die Möglichkeit einer Anlage in Form einer Beteiligung an dem „INFINUS ecoConsort Fund“ offeriert.

Ansprüche gegen die ecoConsort AG selbst können nach Eröffnung eines definitiven Insolvenzverfahrens nur noch in diesem Verfahren geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch &  Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Prüfung und Geltendmachung von Forderungen und einer weiteren Vertretung im Insolvenzverfahren.

Unabhängig von dem Insolvenzverfahren kann sich auch eine Haftung von Anlageberatern oder von Anlageberatungsunternehmen, die den Erwerb derartiger Anlagen empfohlen haben, ergeben, wenn Anleger nicht ordnungsgemäß über die Hintergründe und Risiken von derartigen Anlagen aufgeklärt worden sind.

Diesbezüglich unterstützt unsere Kanzlei betroffene Geschädigte, ob und welche Beratungs- bzw. Aufklärungsfehler sich begründen lassen, um einen entsprechenden Schadensersatzanspruch durchsetzen zu  können.

Schließlich kann sich auch auf Grundlage der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen die Möglichkeit ergeben, dass sich gegen Verantwortliche der Future Business bzw. Infinus Firmengruppe Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchsetzen lassen.

Auch in dieser Hinsicht berät unsere Kanzlei Anleger.

Es ist empfehlenswert, dass in jedem Einzelfall geprüft wird, gegen wen sich am besten mit Erfolg Ansprüche neben einer davon unabhängigen Geltendmachung von Forderungen im Insolvenzverfahren durchsetzen lassen.

Stand: 20.12.2013