Über das Vermögen der DS Rendite-Fonds Nr. 38, 39, 47, 51, 57 und 65 wurde auf Insolvenzantrag ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet.

Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten der Dr. Peters Schiffsfonds wurden von zwei Fonds von Anlegern Ausschüttungen zurückgefordert. Der Bundesgerichtshof hat hierzu festgestellt, dass dann, wenn Ausschüttungen unabhängig von wirtschaftlichen Gewinnen ausgeschüttet worden, dies nur eine Haftung im Außenverhältnis betrifft und nicht das Innenverhältnis zur Fondsgesellschaft. Mit Urteilen vom 12.03.2013 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Fondsgesellschaft Ausschüttungen von Gesellschaftern, die Schiffsfonds in Form einer GmbH & Co. KG erworben haben, nur dann zurückfordern kann, wenn dies im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich und eindeutig geregelt ist. Den Gesellschaftsverträgen konnte der BGH aber im Rahmen einer Auslegung keine derartige eindeutige Regelung bzw. einen Anspruch von Gesellschaftern auf Rückzahlung von Ausschüttungen entnehmen. Dies bezog sich auf die DS Rendite-Fonds 38 MS MS Cape und Hatteras und DS Rendite-Fonds 39 MS Cape Horn.

Nachdem danach keine Ausschüttungen mehr zurückgefordert werden konnten, war dies nun offenbar die Ursache für die Insolvenz.

Für Anleger besteht nun dennoch nach definitiver Eröffnung eines Insolvenzverfahrens das Risiko, dass der Insolvenzverwalter gezahlte Ausschüttungen zurückgefordert. Das Rückforderungsrecht des Insolvenzverwalters kann sich aus § 172 Abs. 4 HGB ergeben.

Gerade auch im Hinblick auf die Insolvenzverfahren drohenden Rückzahlungsansprüche sollten betroffene Geschädigte prüfen, ob sich nicht gegen andere Beteiligte Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.

Anlegern wurde häufig, auch von Banken, der Erwerb von Schiffsfonds empfohlen, ohne dass sie dabei über die Hintergründe und hohen Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt worden.

Sofern die Beratung fehlerhaft oder unvollständig war, lassen sich unter Umständen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung durchsetzen.

Stand: 19.04.2013