Mit einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Köln einem von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertretenen Anleger, der eine Anlage bei der Business Capital Investors (BCI) abgeschlossen hatte, Schadensersatz in Höhe des eingezahlten Kapitals gegen einen Anlagevermittler zur Zahlung zugesprochen.

Das Gericht qualifizierte den Beklagten als Anlagevermittler und stellte hierzu fest, dass auch ein Anlagevermittler zur richtigen und vollständigen Aufklärung über die für den Anlageentschluss bedeutsamen Umstände verpflichtet ist und auch eine Pflicht zur Prüfung der Plausibilität des Anlagekonzepts besteht.

Nach Ansicht des Gerichts war das Anlagekonzept der BCI auch nach dem Vortrag des Beklagten unplausibel und nicht nachvollziehbar und auch eine eigene Plausibilitätsprüfung des Vermittlers sei unzureichend gewesen.

In einem Parallelfall hatte bereits das Landgericht Bielefeld im Herbst letzten Jahres einen Anlageberater der Firma BCI wegen fehlerhafter Beratung bzw. einer unzureichenden Plausibilitätsprüfung zur Zahlung von Schadensersatz an einen von unserer Kanzlei vertretenen Anleger verurteilt.

Auch wenn die Entscheidungen noch nicht rechtskräftig sind, ergibt sich daraus, das für Anleger unter Umständen auch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bzw. Anlagevermittlung hinsichtlich des von Ihnen auf das für Anlagen bei der BCI eingezahlten Kapitals in Betracht kommt, um das eingezahlte Kapital bzw. den Schaden wieder zurück erhalten zu können.

Stand: 18.02.2014