Unabhängig von Insolvenzverfahren der Gesellschaften der Göttinger Gruppe können Anlageberater oder Vermittler einem Anleger ebenfalls auf Rückzahlung der bisher geleisteten Einlagen haften, wenn sie diesen fehlerhaft beraten bzw. unzureichend über die Hintergründe und Risiken der Anlage aufgeklärt haben. Gegen Berater oder Vermittler können also, anders als in der Insolvenz der Göttinger Gruppe, die vollen Einlagen abzüglich eventueller Auszahlungen oder Vorteile zurückgefordert werden.

So haftet ein Berater nach einem aktuell von der Kanzlei zugunsten eines Anlegers erstrittenen Urteils des Landgericht München vom 29.01.2008 auf Schadensersatz, weil die Beratung nicht anlegergerecht erfolgt ist. Das Landgericht bejahte eine Haftung des Beraters, weil das Anlageziel des Geschädigten primär auf eine Anlage zur Altersvorsorge gerichtet war und es sich bei einer derartigen Beteiligung an der Göttinger Gruppe um eine hochriskante Unternehmensbeteiligung handelt, die kein zur Altersvorsorge geeignetes Anlageprodukt darstellt. Auch in anderen Fällen konnte Schadensersatz bei Beratern realisiert bzw. Vergleiche geschlossen werden.

Im Insolvenzverfahren der Securenta AG ist der Insolvenzverwalter, der Steuerberater Peter Knöpfel, zurückgetreten. Neuer Insolvenzverwalter ist Herr Prof. R. Rattunde. Nun hat das Amtsgericht Göttingen auch den bisher zuständigen Insolvenzrichter wegen Befangenheit ausgetauscht und einen neuen Richter eingesetzt.

Über das Vermögen der Securenta AG ist vor dem Amtsgericht Göttingen ein endgültiges Insolvenzverfahren anhängig. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen war auf den 31.03.2008 verlängert worden. Im Übrigen können aber auch noch nach Ablauf dieser Frist Forderungen angemeldet werden, denn es handelt sich dabei nicht um Ausschlussfristen. Die auf Mitte Mai 2008 vertagte Gläubigerversammlung wurde abgesagt und erneut verschoben. Dagegen wurde das vorläufige Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Charlottenburg aufgehoben.

Auch über das Vermögen anderer Gesellschaften des Konzerns Göttinger Gruppe wurde auf einen Antrag auf Insolvenz ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Über das Vermögen der Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KGaA ist nun ebenfalls vom Amtsgericht Charlottenburg ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der auf den 08.11.2007 anberaumte Prüfungstermin in diesem Insolvenzverfahren ist vertagt worden.

Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen gerne die Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner unter der Telefonnummer 089/212166-0 zur Verfügung. Siehe auch: BGH verbessert Anlegerschutz bei atypisch stillen Beteiligungen>> Schadenersatzverpflichtung eines Kapitalanlagevermittlers, der stille Beteiligungen der Securenta AG vermittelt hat>>

Stand: 08.10.2008

Weitere Detailinformationen erhalten Sie in diesem PDF: Securenta AG

Siehe auch: Göttinger Gruppe