Nachdem die Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG einen Insolvenzantrag gestellt hat, ist nun ein vorläufiges Insolvenzverfahren anhängig. Anleger sollten daher vor diesem Hintergrund prüfen lassen, ob sich nicht anderweitig Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen bzw. sie zur Zahlung von weiteren Kreditraten verpflichtet sind.

Nun wurde auch über das Vermögen der European Securities Invest SECI GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die SECI GmbH war im Rahmen der von der DBVI angebotenen Wertpapiersparverträge als Emissionshaus tätig und hatte auch eine Kapitalgarantie abgegeben.

Anleger sollten daher prüfen lassen, ob sich aufgrund dieser Garantie Forderungen in dem Insolvenzverfahren anmelden lassen.

Für viele Anleger, die sich an geschlossenen Immobilienfonds der Deutsche Beamtenvorsorge Immobilien Holding AG, DBVI (neu DFO GmbH und Deutschlandfonds KG), beteiligt hatten, hatte die insolvente Privatbank Reithinger die Einlage für die Fonds kreditfinanziert. Auch die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaften der DBVI weicht von den Prognosen ab. Anleger sind daher in Schwierigkeiten, weil sie ungeachtet der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Fonds weiter die Kredite bei der Privatbank Reithinger tilgen müssen. Die DBVI-Fonds haben nun auch die Ausschüttungen für 2006 eingestellt.

Häufig erfolgte die Beteiligung auch über eine Treuhänderin, nämlich die Procurator Treuhand GmbH. Nun ist aber auch über das Vermögen der Procurator Treuhand GmbH beim Amtsgericht München ein Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt geschädigte Anleger bezüglich der Frage, ob gegenüber dem Insolvenzverwalter der Privatbank Reithinger eine Befreiung von bestehenden Kreditverbindlichkeiten erreicht werden kann und ob sich gegen den Berater bzw. das Vermittlungsunternehmen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung durchsetzen lassen bzw. die Fondsbeteiligung auch beendet werden kann.

Auf der Gesellschafterversammlung der Deutschlandsfonds im Mai 2007 fand eine Beschlussfassung über den Verkauf der Fondsimmobilien der DBVI-Fonds statt.

Wie bereits im Juli 2006 bekannt wurde, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Rahmen der Anhörung zur geplanten Aufhebung der Erlaubnis der Verwaltungsgesellschaft Reithinger als Komplementärin der Privatbank Reithinger mitgeteilt, dass nach ihrer Ansicht Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Inhaber einer bedeutenden Beteiligung an der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG nicht den im Interesse einer soliden und umsichtigen Führung des Instituts zu stellenden Anforderungen genügt.

Aus den der BaFin vorliegenden Berichten des Prüfungsverbandes Deutscher Banken und von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften würden sich Tatsachen ergeben, die diese Annahme rechtfertigen. Gleichzeitig wurde der Privatbank Reithinger seitens der BaFin untersagt, an dem Inhaber einer bedeutenden Beteiligung oder diesem nahe stehenden Personen oder Firmen Kredite zu vergeben.

Die BaFin hat am 02.08.2006 der Privatbank Reithinger die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgschäften entzogen und ein Moratorium erlassen. Begründet wurde dies damit, dass die Gefahr bestehe, dass das Kreditinstitut seinen Pflichten gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr erfüllen könne und die Bank Teil eines unübersichtlichen Unternehmensgeflechtes sei. Die Verfügungen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber nicht bestandskräftig.

Außerdem hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für die Privatbank Reithinger den Entschädigungsfall festgestellt und auch Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bank gestellt. Darauf wurde nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet.

Das Bankhaus Reithinger ist seit 2002 nicht mehr Mitglied im Einlagensicherungsfonds der Banken, sondern nur noch in der Grundsicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Mit der Feststellung des Entschädigungsfalles ist nun grundsätzlich die Voraussetzung dafür geschaffen worden, dass Bankkunden für gewisse Einlagen eine Entschädigung bei der Entschädigungseinrichtung beantragen können, die allerdings auf 90 % der Einlagen und maximal € 20.000,00 begrenzt ist.

Die Privatbank Reithinger war im Übrigen ja auch Gründungsgesellschafterin und Geschäftsführerin des Multi Advisor Fund I GbR.

Nachdem der Privatbank Reithinger nun die Bankerlaubnis entzogen worden ist, sind weitere Schwierigkeiten für die Fonds und die Kreditverbindlichkeiten der Anleger vorprogrammiert.