Nachdem über die Hauptvertriebsgesellschaft der Euro-Gruppe, der AVB GmbH, und über das Vermögen der Ibeka AG bereits Insolvenzverfahren eröffnet worden waren, sind auch hinsichtlich der Beteiligungsgesellschaften der Euro Gruppe, nämlich den Firmen Goj AG, Schober AG, Ibeka AG, Lenz AG, Knothe AG sowie der Euro-Pool AG Insolvenzverfahren eröffnet worden. In diesen Verfahren können Forderungen angemeldet werden.

Die Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ibeka AG und Schober AG sollen in den nächsten Monaten abgeschlossen werden. Da die Insolvenzmasse der Schober AG im Wesentlichen aus einer Forderung gegen die Schwestergesellschaft Ibeka AG bestand, kann über die Höhe der Quote noch keine zulässige Aussage getroffen werden.

Oft wurden Anleger nicht ordnungsgemäß über die hohen Risiken einer derartigen Anlage informiert. So hat das Oberlandesgericht München auch einen Berater, der einem Mandanten eine Kapitalanlage in Form einer aypisch stillen Beteiligung an der Schober Immobilienhandel AG empfohlen hatte, zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

Das Oberlandesgericht München warf dem Anlegervermittler eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungspflichten insbesondere deshalb vor, da er gegenüber dem Anleger den Anschein erweckt hatte, dass eine feste monatliche Verzinsung garantiert war, ohne darauf hinzuweisen, dass eine spätere Auszahlung des Abfindungsguthabens in Höhe des als Einlage eingesetzten Kapitals gefährdet ist, falls das Unternehmen nicht entsprechende Gewinne erwirtschaften kann.

Anleger der Euro-Gruppe, also auch Geschädigte der Ibeka AG und Schober AG, die meinen, dass sie nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden, sollten anwaltlich prüfen lassen, ob sich Schadensersatzansprüche in Höhe der eingezahlten Einlagen wegen der Verletzung von Informationspflichten durchsetzen lassen.

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