Anlegern wurde angeboten, sich an der Capital Advisor Fund II GbR zu beteiligen. Dabei konnten Einmaleinlagen oder Rateneinlagen erbracht werden. Bei dieser Anlage handelt es sich allerdings um eine Unternehmensbeteiligung, bei der sich der Anleger als BGB-Gesellschafter beteiligt. Das von den Anlegern eingezahlte Kapital soll in Immobilien, Private Equity, Wertpapierfonds und in Alternative Investments investiert werden. Es handelt sich bei einer derartigen Beteiligung an der Capital Advisor Fund II GbR als BGB-Gesellschafter um eine Anlage mit hohen Risiken und auch der Gefahr des Totalverlustes. Auch kann ein Anleger unter Umständen bezüglich der Verbindlichkeiten der Capital Advisor Fund II GbR als BGB-Gesellschafter mit seinem Privatvermögen haften. Daher müssen nach der Rechtsprechung Anleger auch detailliert über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt werden.

Sofern Anleger nicht über die hohen Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt worden sind, kann ihnen daher unter Umständen ein Recht zur Beendigung der Anlage zustehen und es lassen sich möglicherweise auch Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung gegen den Berater oder Vermittler, der die Anlage empfohlen hat, durchsetzen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger bezüglich der Durchsetzung entsprechender Ansprüche.