Da ein vorläufiges Insolvenzverfahren anhängig war, ist über das Vermögen der Wirtschafsforum Künsting AG, Paderborn, nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden und Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden.

Inwieweit Gläubiger von Genussscheinen im Insolvenzverfahren Ansprüche geltend machen können, bedarf jeweils einer Prüfung. Denkbar ist auch, dass auch im Insolvenzverfahren ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung geltend gemacht werden kann.

Sofern ein Anleger der Erwerb von Genussrechten durch einen externen Berater oder Vermittler empfohlen worden ist, ist der Berater verpflichtet, den Anleger über die Hintergründe und vor allem über die Risiken einer Anlage in der Form des Erwerbs von Genussrechten aufzuklären.

Möglichkeiten außerhalb der Insolvenz

Sofern Anlegern genau von Genussscheinen der Wirtschaftsform Künsting AG von externen Beratern empfohlen worden ist, kann auch die Möglichkeit gegeben sein außerhalb des Insolvenzverfahrens Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung durchzusetzen.

Auch kann es denkbar sein, dass sich gegen die Verantwortlichen der Wirtschaftsform Künsting AG Ansprüche durchsetzen lassen.

 

Die Kanzlei Engelhard, Busch und Partner vertritt Interessen von Anlegern im Insolvenzverfahren bzw. berät auch Anleger, die Genussscheine der Wirtschaftsforum Künsting AG gekauft haben.

 

Stand: 30.05.2017