Über das Vermögen der WGF AG wurde nun definitiv mit Beschluss des AG Düsseldorf vom 01.03.2013 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Das Insolvenzgericht hat beschlossen, dass das Insolvenzverfahren zunächst einmal in Eigenverwaltung geführt wird und die Gesellschaft berechtigt ist, unter Aufsicht eines Sachwalters die Insolvenzmasse verwalten und über diese verfügen kann.

Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Ihre Forderungen beim Sachwalter anzumelden. Dabei ist es unerheblich, wann Anleiheforderungen fällig sind.

Ob noch nach dem Schuldverschreibungsgesetz ein gemeinsamer Vertreter gewählt wird, der für alle Gläubiger Interessen vertritt und ggf. welche Rechte einem gemeinsamen Vertreter übertragen werden, ist noch völlig offen.

Es bleibt auch abzuwarten, ob die zunächst angeordnete Eigenverwaltung im Hinblick darauf, dass die WGF AG Ihre Bilanzen aus den Jahren 2008 und 2009 in Folge von Bilanzverlusten berichtigen musste und die Fristen für die Abgabe des Jahresabschlusses 2011 mehrfach hat verstreichen lassen, bestand hat oder ob die Gläubiger nicht in einer Gläubigerversammlung beschließen, dass doch ein Regelinsolvenzverfahren durchgeführt und ein Insolvenzverwalter bestimmt wird.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, die über langjährige Erfahrung in der Vertretung geschädigter Anleger verfügt, unterstützt Anlagegläubiger bei der Geltendmachung ihrer Rechte im Insolvenzverfahren.

Stand: 05.03.2013