Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde Herrn Vivek Khosla aus München mit Bescheid vom 06.02.2019 aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen.
Laut einer Mitteilung der BaFin nahm Herr Khosla Gelder des Publikums auf der Grundlage von Privatdarlehensverträgen mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung entgegen. Hierdurch betrieb Herr Khosla das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Der Bescheid der BaFin ist noch nicht bestandskräftig.
Betroffene Anleger bzw. Darlehensgeber sollten umgehend anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Stand: 21.02.2019

Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.