Vor dem Landgericht Stuttgart, Strafgericht, hat im Dezember ein Strafverfahren gegen einen Verantwortlichen der Sentry Light wegen des Vorwurfs des Betruges begonnen.

Anleger sollen über die Firma Sentry Light angeworben worden seien, Aktien zu kaufen. Diese Aktien sollen nach den Ergebnissen der Ermittlungsbehörden allerdings wertlos sein. Nach Informationen der Ermittlungsbehörden wurden vorgegeben, dass es sich bei der Firma Sentry Light um eine Gesellschaft handelt, die Brandschutzanlagen vertreibt, insbesondere für Hotelketten in Dubai.

Die Aktien wurden Anlegern über einen Telefonvertrieb angeboten. Dabei wurde Anlegern dargestellt, dass wegen bevorstehender Großaufträge mit einer starken Kurssteigerung der Aktien zu rechnen sei. Tatsächlich seien die Aktien aber nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden wertlos gewesen, so dass sich der Verdacht des Betruges ergibt.

Möglichkeiten für Anleger der Firma Sentry Light

Zwar gilt zunächst die Unschuldsvermutung. Sollten sich in dem Strafverfahren aber der Vorwurf des Betruges bestätigen, besteht für Anleger, die über die Firma Sentry Light Aktien erworben haben, auch eine gute Möglichkeit, zivilrechtlich Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung zu begründen und durchzusetzen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die über die Firma Sentry Light Aktien erworben haben.

29.12.2017