Von der Rickmers Holding AG wurde ein Insolvenzantrag in Eigenverwaltung gestellt. Betroffen sind vor allem Gläubiger der Anleihe der Rickmers-Anleihe.

Am 01.06.2017 hätte eine Versammlung stattfinden sollen, in der Gläubiger über ein Sanierungskonzept hätten abstimmen sollen. Dann erfolgte die Überraschung. Den Anleihegläubigern wurde dann von der Rickmers Holding AG mitgeteilt, dass das Sanierungskonzept gescheitert sei und die HSH Nordbank ihre Zustimmung zu dem Sanierungskonzept verweigert habe.

Nach Angaben der Insolvenzschuldnerin wurde Rechtsanwalt Schröder vom Insolvenzgericht zu einem vorläufigen Sachverwalter bestellt. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung soll eine Sanierung versucht werden. Ob und wie weit diese gelingt, ist offen.

Neben der Rickmers Holding AG gehören auch andere Unternehmen zur Rickmers-Gruppe, u. a. auch die Atlantic Gesellschaft zur Vermittlung internationaler Investitionen mbH & Co. AG. Von der Atlantic wurden mehrere Schifffonds aufgelegt, von denen sich einige bereits in Insolvenz befinden.

Möglichkeiten für Gläubiger der Rickmers- Anleihe

Anleihengläubiger können Ansprüche aus der Anleihe nach endgültiger Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nur noch in dem Insolvenzverfahren geltend machen.

Dies setzt allerdings voraus, dass die Anleihen weiter im Depot behalten werden.

Außerhalb des Insolvenzverfahrens kann sich für Anleger die Möglichkeit zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ergeben. Wenn einem Anleger etwa bei Erwerb der Rickmers-Anleihe von der Bank oder einem sonstigen Anlageberater empfohlen worden ist, bestand zum Einen eine Verpflichtung, die persönlichen Ziele und Vorstellungen des Anlegers zu berücksichtigen. Auch musste der Anleger über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anleihe aufgeklärt werden.

Falls persönliche Vorstellungen nicht beachtet wurden oder Anleger nicht über Risiken bzw. Hintergründe aufgeklärt wurden, kann ein Schadensersatzanspruch begründet sein.

Die Schifffahrtsbranche befindet sich schon seit mehreren Jahren in der Krise. Darauf hätte ggf. z. B. auch ein Hinweis erfolgen müssen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch und Partner berät und unterstützt betroffene Anleger, die Anleihen erworben haben.

Stand: 08.06.2017