Von Anlegern, die mit der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG, München, eine Anlage in Form der Gewährung eines Darlehens abgeschlossen haben, fordert nun der Insolvenzverwalter der Premium Safe Ltd. Ausschüttungen, die Anleger erhalten haben, zurück. Der Insolvenzverwalter stützt sich darauf, dass von der Premium Safe Ltd. ein betrügerisches Schneeballsystem worden ist und Auszahlungen von der Premium Safe Ltd. aus deren Vermögen ohne Rechtsgrund erfolgt wäre und daher anfechtbar sind.

Die Premium Safe Ltd. war persönlich haftende Gesellschafterin der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG.

Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG war, wie wir berichtet hatten, mangels Masse abgewiesen worden. Nun erhebt der Insolvenzverwalter der Premium Safe Ltd. Forderungen gegenüber den Anlegern auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen.

Möglichkeiten für Anleger, sich gegen die Forderung zu wehren

 Anleger sollten einen im Kapitalanlagerecht visierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, ob die Forderung des Insolvenzverwalters berechtigt ist oder ob dagegen Einwendungen erhoben werden können.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) können zwar grundsätzlich Auszahlungen, bei denen es sich um Scheingewinne im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems handelt, von einem Insolvenzverwalter angefochten werden.

Die Staatsanwaltschaft München hat zwar gegen Verantwortliche der Premium Safe Ltd. eine Anklage gegen den Vorwurf des Betruges erhoben. Das Strafverfahren ist aber noch anhängig und über den Vorwurf ist daher in dem Strafverfahren noch nicht endgültig entschieden.

Zum Anderen kann für Anleger auch eine Entreicherung begründet sein, insbesondere wegen steuerlicher Belastungen oder auch wenn sie Ausgaben getätigt haben, bei denen dann eine Entreicherung begründet werden kann.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat bereits in mehreren Insolvenzverfahren Anleger vertreten, von denen Insolvenzverwalter der Anlagegesellschaften Ausschüttungen zurückverlangt haben. In einigen Fällen waren die Forderungen des Insolvenzverwalters auch unberechtigt oder es konnten auch eine Reduzierung der Forderung bzw. eine Einigung mit dem Insolvenzverwaltern erreicht werden.

Stand: 31.07.2018