Wie wir berichtet hatten, wurde Herrn Michael Rogge von der BaFin aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder abzuwickeln. Die Verfügung der BaFin war sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Wie die BaFin nun mitteilt, ist der Bescheid der BaFin nun bestandskräftig.

Wie erwähnt, hatte Herr Roger unter der Firma „Investorengruppe Westerwald“ den Abschluss von Investorenverträgen offeriert und Anlegern einen Grundgewinn von 6 % versprochen. Herr Rogge hatte damit nach Ansicht der BaFin ein Einlagengeschäft betrieben, ohne eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.

Für Anleger kann damit die Möglichkeit gegeben sein, ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften durchzusetzen. Die Kanzlei Engelhard, Busch und Partner unterstützt betroffene Anleger.

Stand: 05.07.2017