Der FAZCO CAPITAL Ltd., der Betreibergesellschaft der Handelsplattform www.fxbtrading.com wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde das unerlaubte Betreiben eines Einlagengeschäfts untersagt.

Die FAZCO CAPITAL Ltd. offeriert über die Handelsplattform fxbtrading.com deutschen Anlegern den Abschluss von Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) und nimmt dabei fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an, so die BaFin.

Die BaFin hat der der Betreibergesellschaft FAZCO CAPITAL Ltd. derartige Geschäfte untersagt.

Die Homepage fxbtrading.com ist aktuell nicht mehr erreichbar.

Soweit bekannt, wurden verschiedene Kontovarianten mit unterschiedlichen Konditionen angeboten, so etwa schon Mindesteinzahlungen von USD 25,00 und Spreads ab 0,0 Pips.

Der Handel sollte über MetaTrader erfolgen.

Soweit nach Auffassung der BaFin mit dem Angebot derartige Geschäfte ein Einlagengeschäft betrieben wurde, verfügte die Betreibergesellschaft dafür nicht über die notwendige Erlaubnis der Behörde.

Warnhinweise der BaFin zu Handelsplattformen wie fxbtrading.com

Hinsichtlich der Handelsplattform fxbtrading.com und anderer Handelsplattformen, warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei einigen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde.

Optionen für Anleger der Handelsplattform fxbtrading.com

 Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in CFD´s und binäre Optionen auf

  • Rohstoffe,
  • Aktien,
  • Indizes,
  • Währungen und
  • Kryptowährungen

getätigt haben.

Auch die Handelsplattform fxbtrading.com verfügt laut der Mitteilung der BaFin nicht über eine Erlaubnis der BaFin.

Soweit von der fxbtrading.com bzw. deren Betreibergesellschaft ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern Anlagen angeboten werden, können sich Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen. Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.

Anlegern, die Gelder bei der Handelsplattform fxbtrading.com eingezahlt haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche rechtlichen Möglichkeiten für sie bestehen, das eingezahlte Kapital zurückerhalten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät Anleger, die der Handelsplattform fxbtrading.com Kapital zur Verfügung gestellt haben.

Stand: 24.03.2020