Nach einem Urteil des BGH müssen Anlageberater das Handelsblatt als eines der führenden Organe der Wirtschaftpresse auf negative Hinweise über das Anlageprodukt auswerten und sie müssen Anleger über kritische Berichte informieren. Nach Ansicht des BGH ist die Lektüre des Handelsblatts für jeden Anlageberater unverzichtbar.

Urteil des BGH vom 05.11.2009 – Az.: III ZR 302/08

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