Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der Firma Hager Finanz Service Finanz- und Versicherungsmakler e. K. aus Ebermannstadt mit Bescheid vom 20.03.2015 aufgegeben, dass ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung aller Publikumsgelder unverzüglich abzuwickeln.

Darüber hinaus wurde dem Unternehmen untersagt weitere Publikumsgelder mit unbedingtem Rückzahlungsversprechen anzunehmen.

Seitens des vorgenannten Unternehmens wurde dem Publikum die Eröffnung eines „HFS – Kundenkontos“ ab einer Anlagesumme von € 5.000,00 angeboten, wobei eine Verzinsung des Anlagekapitals zwischen 4,5% und 6,5% p. a. versprochen wurde. Die Rückzahlung des Anlagekapitals sollte „zu 100% zzgl. der Zinsen“ zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgen.

Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde festgestellt, dass mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage des HFS-Kundenkontos seitens des Unternehmens das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht betrieben wurde.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt darüber hinaus im Zuge eines Ermittlungsverfahrens wegen Betruges gegen den Inhaber des vorgenannten Unternehmens und stellte erhebliche Vermögenswerte im Rahmen der Rückgewinnungshilfe sicher.

Betroffene Anleger sollten unbedingt anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 06.07.2015