Verschiedenste Anleger, die mittlerweile seitens der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertreten werden, berichteten, dass die Firma Farm Capital Management GmbH aus Kleve nicht mehr erreichbar wäre. Auch die versprochenen Zahlungen, die ab Mai 2016 erfolgen sollten, blieben aus. Vielmehr teilte die Farm Capital Management GmbH den Anlegern mit, dass sie mit Ausschüttungszahlungen bis auf weiteres aussetzen müsste.

Als Geschäftsführer der Farm Capital Management GmbH ist ein Herr van Ühm tätig, der vorher Verkaufsleiter bei der Firma Agrofinanz GmbH war.

Über diese Firma hatten wir ebenfalls bereits in der Vergangenheit berichtet.

Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde der Firma Agrofinanz GmbH am 08.09.2015 aufgegeben, das von ihr unerlaubt betriebene Einlagengeschäft einzustellen und durch unverzügliche Rückzahlung an die Kapitalanleger abzuwickeln. Dies erfolgte jedoch nicht. Vielmehr ist die Firma Agrofinanz GmbH mittlerweile insolvent.

Die Farm Capital Management GmbH trat dann an die Anleger der Firma Agrofinanz GmbH heran und schlug diesen vor, die mit der Firma Agrofinanz GmbH geschlossenen Verträge zu kündigen und neue Verträge mit der Farm Capital Management GmbH abzuschließen.

Im Rahmen von Mietverträgen mit Kaufverpflichtung versprach die Farm Capital Management GmbH den Anleger eine Miete pro Bestand von 35 Ölpalmen (Plot Ölpalmen) pro Kalenderquartal zu bezahlen und die Ölpalmen, die sich im Eigentum der Anleger befinden würden, nach Beendigung des jeweiligen Mietvertrages zurückzukaufen.

Unabhängig davon, dass es unseres Erachtens fraglich ist, ob die Anleger Eigentum an den Ölpalmen erwerben konnten, da zumindest in Deutschland eine Trennung zwischen Grund und Baum nicht möglich ist, findet sich in den mit der Firma Farm Capital Management GmbH geschlossenen Verträgen im Gegensatz zu den mit der Firma Agrofinanz GmbH geschlossenen Verträge nun unter § 7 eine sogenannte Nachrangvereinbarung, obwohl die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der Firma Agrofinanz GmbH im Rahmen ihrer Abwicklungsverfügung aufgegeben hatte, dass für eine Rückabwicklung die Kündigung des bisherigen Vertrags und der Abschluss eines anderen, den Kapitalgeber schlechter stellenden Vertrags nicht ausreichend sei.

Unsers Erachtens gibt es gute Argumente dafür, dass die in den Verträgen der Firma Farm Capital Management GmbH befindliche Nachrangklausel unwirksam ist.

Betroffene Anleger sollten schnellstmöglich anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 21.11.2016