Wie nun zu erfahren war, ist über das Vermögen der Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG ein Insolvenzverfahren eröffnet worden und Gläubiger sind unter Fristsetzung aufgefordert worden, Forderungen anzumelden.

Da es sich um eine Unternehmensbeteiligung als Kommanditist handelt, kann nach unserer Ansicht nicht einfach eine Forderung auf Einlagenrückgewehr geltend gemacht werden, sondern es müssen andere Schadensersatzansprüche angemeldet werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt daher Geschädigte im Insolvenzverfahren.

Wegen der Insolvenz der Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG ist vor allem auch relevant, ob gegen Verantwortliche der Gesellschaft Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung im Hinblick auf das strafrechtliche Ermittlungsverfahren durchgesetzt werden können.

Auch Berater oder Vermittler, die die Anlage empfohlen haben und Anleger nicht ordnungsgemäß über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt haben, können unter Umständen auf Schadensersatz haften. Dies muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt geschädigte Anleger der Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG auch bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung und wegen fehlerhafter Beratung und Aufklärung. Derartige Ansprüche können auch völlig unabhängig von einer Insolvenz der Fondsgesellschaft, der Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG, geltend gemacht werden.

Stand: 05.08.2013