Von der Staatsanwaltschaft sind am 10.07.2018 40 Objekte der Autark Group AG durchsucht worden. Anlass für die Durchsuchungen seien Ermittlungen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs und der Untreue gegen den Vorstand der Autark Invest AG, so ein Bericht in test.de am 11.07.2018.

Es seien mehrere Objekte an verschiedenen Orten durchsucht worden und es seien mehr als 100 Polizeibeamte im Einsatz gewesen. Betroffen sei auch die Rahl Geschäftsbesorgungs GmbH, soweit diese als Ansprechpartner für die Anleger der Autark dienen sollte, nachdem die Autark Invest AG in Deutschland nicht mehr zu erreichen war. Es soll im Rahmen der Durchsuchungen umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden sein, so test.de.

Im Übrigen würde auch in Liechtenstein wegen des Verdachts der Geldwäsche, der Untreue des Verstoßes gegen das Bankgesetzt ermittelt, wie Finanztest in seiner Ausgabe 8/2018 berichtet. Die Vorwürfe würden vom den Verantwortlichen der Autark bestritten.

Möglichkeiten für Anleger, die bei Autark investiert haben

Zunächst gilt die Unschuldsvermutung. Wenn sich aber aufgrund der strafrechtlichen Ermittlungen der Verdacht von strafbaren Handlungen bestätigt, kann dies auch für Anleger die Möglichkeit verbessern, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen Beschuldigte durchzusetzen.

Wie wir berichtet hatten, können auch, soweit Anleger Nachrangdarlehen mit der Autark abgeschlossen haben, die entsprechenden Klauseln unwirksam sein.

Wenn Anlegern der Abschluss einer Anlage, insbesondere eines Nachrangdarlehens, mit der Firma Autark von einem Berater empfohlen worden ist, kann auch die Möglichkeit bestehen, gegen den Berater ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung durchzusetzen. Zum Einen müssen Berater die Anlageziele und die Risikoneigung eines Anlegers beachten. Wie wir bereits dargestellt hatten, handelt es sich bei einem Nachrangdarlehen um Anlagen mit hohen Risiken. Außerdem müssen Anleger auch von Beratern richtig und vollständig über die Risiken aufgeklärt werden. Soweit dies nicht der Fall war, kann ein Schadensersatzanspruch begründet werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die Kapital bei der Autark investiert haben.

Stand: 24.07.2018