Bezüglich der Adler Group B.V. mit angeblichen Niederlassungen in Kerkrade und Amsterdam, Niederlande, Miami, USA, London, Großbritannien, und Berlin informiert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darüber, dass sie der Gesellschaft keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringung von Finanzdienstleistungen gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) erteilt.

Außerdem informiert die BaFin darüber, dass die Adler Group B.V. nicht der Aufsicht der BaFin untersteht.

Die Adler Group B.V. betreibe die Webseite adler-group.nl. Nach Auffassung der BaFin wird auf dieser Webseite mithilfe eines Adlers, dem Wappen der Bundesrepublik Deutschland nebst einem Kreis aus goldenen Sternen als Symbol der EU der Eindruck erweckt, dass das Unternehmen in Deutschland bzw. der EU reguliert ist. Dies würde aber nicht zutreffen, so die BaFin.

Auf der Homepage der Adler Group B.V. wird damit geworben, dass die Gesellschaft eine inhabergeführte, bankenunabhängige Kapitalanlagegesellschaft sei, die für die Verwaltung der Adler Fonds verantwortlich sei. Dass von dem Managerteam aktiv verwaltete Vermögen würde sich auf drei Fonds, nämlich

  • den Adler-DEFENSIV;
  • den Adler-AKTIV und
  • den Adler-DYNAMISCH,

verteilen.

Weiterhin wird auf der Webseite darauf verwiesen, dass Adler Group B.V. mit den erfahrensten und größten Partnern im Private Equity Sektor zusammenarbeitet und der Foreign Exchange Handel bekannt sei.

Auch wird darauf verwiesen, dass Alternative Investments zunehmend an Bedeutung gewinnen und diese Asset Klasse das weitere Spektrum aller nicht traditionalen Kapitalanlagen, wie z. B. Infrastruktur und Private Equity umfasse.

Nach einer Mitteilung der BaFin hat diese auch gegenüber der Adler Group B.V. angeordnet, ein unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln.

Aktueller Hinweis der BaFin

Nach einer Mitteilung der BaFin vom 14.10.2020 tritt die Gesellschaft auch momentan als Adler Holding Capital auf dem Markt auf und die Verfügung der BaFin, mit der der Gesellschaft aufgegeben wurde, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln, würde auch für die Adler Holding Capital gelten.

Dieser Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht rechtskräftig.

Möglichkeiten für Anleger der Adler Group B.V.

Anleger, die der Adler Group B.V. Kapital für Anlagen zur Verfügung gestellt haben, sollten einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten bestehen, das eingezahlte Kapital wieder zurück zu erhalten.

Soweit nach Auffassung der BaFin von der Adler Group B.V. ein unerlaubte Einlagengeschäfte betrieben wird und die Gesellschaft dafür über keine Erlaubnis der BaFin verfügt, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften begründen lassen. Dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Denn im Fall eines unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften können nach der Rechtsprechung die Gesellschaft und auch verantwortliche Personen der Gesellschaft gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG auf Schadensersatz haften.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die Kapital für Anlagen bei der Adler Group B.V. zur Verfügung gestellt haben.

Stand: 12.08.2020