Ein Anlagebetrug mit Aktien in Verbindung mit Internetauftritte von Firmen

  • Taurus Equity
  • Empire Investment
  • Finkelstein West Asset
  • Guthmann Group

durch eine Bande wurde durch die Kriminalpolizei Wuppertal und der Staatsanwaltschaft Wuppertal aufgedeckt, so übereinstimmende Medienberichte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hätte die Bande – woher auch immer – über eine Liste von vermögenden Personen verfügt, die telefonisch kontaktiert worden seien. Den Anlegern seien attraktive Anlagen angeboten worden, etwa ein Depot mit Siemens-Aktien zu günstigeren Kursen als der aktuelle Börsenkurs. Es seien Renditen von 20 % versprochen worden. Die dafür geschaffenen Internetauftritte von Firmen bezog sich z. B. auf die Firmen Taurus Equity, Empire Investment, Finkelstein West Asset, Guthmann Group. Die Namen würden gemäß der Staatsanwaltschaft real existierenden Unternehmen ähneln.

Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft seien Konten von Rumänen eingerichtet worden, die in Deutschland ordnungsgemäß Firmen angemeldet hätten, die aber nie in Tätigkeit getreten seien.

Der Kopf der Bande soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Geschäftsmann aus Solingen sein. Dieser konnte kürzlich verhaftet werden. Die Ermittlungen waren gemäß der Staatsanwaltschaft mit hohem Zeitaufwand verbunden, da Bande streng hierarchisch aufgebaut gewesen sei und sich konspirativ verhalten habe.

Auch weitere Mitglieder Bande würden sich zwischenzeitlich in Untersuchungshaft befinden.

Möglichkeiten für Anleger, die vom Anlagebetrug des Internetauftritts der Firmen Taurus Equity, Empire Investment, Finkelstein West Asset und Guthmann Group betroffen sind

Zwar gilt zunächst die Unschuldsvermutung. Sofern im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungsbehörden aber der Vorwurf des Anlagebetruges bestätigt wird, würde für Anleger, die vom Betrug über den Internetauftritt der Firma Empire Investment betroffen sind, die Möglichkeit bestehen, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchzusetzen, um das für Aktien eingezahlte Kapital wieder zu realisieren.

Auch wenn strafrechtliche Ermittlungen anhängig sind, müssen betroffene Geschädigte selbst tätig werden, um zivilrechtlich Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen Verantwortliche des Betrugsmodells durchzusetzen, so Rechtsanwalt Busch von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner.

Anleger, die für den vermeintlichen Erwerb von Aktien, etwa Siemens-Aktien, Gelder eingezahlt haben und geschädigt wurden, werden von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner beraten und bei der Durchsetzung von entsprechenden Schadensersatzansprüchen unterstützt.

17.10.2017