Im Hinblick auf Kryptowährung Onecoin sind strafrechtliche Ermittlungen anhängig, wie mehrere Medien, etwa die Süddeutsche Zeitung (SZ 10.05.2017) oder handelsblatt.com (11.05.2017) berichten. Nach Informationen der SZ wird von der Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen sieben Personen aus dem Onecoin-Umfeld ermittelt, unter anderen auch wegen des Verdachtes des Betruges. Bei den Verdächtigen soll es sich größtenteils um Verantwortliche der Firma IMS International Marketing Services handeln, die von Greven aus operierte.

Nach Angaben von handelsblatt.com wird von den strafrechtlichen Ermittlungsbehörden u. a. geprüft, ob Anleger durch falsche Darstellungen im Internet und auf Verkaufsveranstaltungen dazu bewegt wurden, ihr Geld in die Kryptowährung Onecoin zu investieren.

Die Ermittlungen beziehen sich außerdem auf den Verdacht wegen Verstöße gegen das Gesetz zur Beaufsichtigung von Zahlungsdienstleistungen.

Anleger, die Onecoins erwerben wollten, haben nach den Feststellungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Zahlungen auf Konten der IMS International Marketing Services GmbH, Greven, überwiesen.

Nach Feststellungen der BaFin wurden Gelder von dort an Dritte, insbesondere außerhalb Deutschlands, weiter transferiert. Die BaFin hatte, wie wir bereits informiert hatten, der IMS GmbH untersagt, Gelder an Dritte weiterzuleiten und sie hatte auch gegenüber der OneCoin Ltd. die Beteiligung an den unerlaubten Finanztransfergeschäften der International Marketing GmbH untersagt und eine Kontensperrung verhängt.

Bei der Kryptowährung Onecoin handelt es sich um ein Konkurrenzprodukt zur Digitalwährung Bitcoin.

Zunächst einmal gilt die Unschuldsvermutung. Sollten sich die Vorwürfe in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren allerdings bestätigen, wäre dies ein schwerer Schlag für die Digitalwährung und für Anleger kann auch die Möglichkeit bestehen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch und Partner unterstützt betroffene Anleger, die Onecoins erworben haben.

Stand: 11.05.2017