Gute Gründe für unsere Individuelle Beratung

  • Empfehlung zum Vorgehen
  • Kontakt per Telefon, Mail oder Formular
  • Vernetzt mit spezialisierten Sachverständigen
  • 7000 Mandanten aus ganz Deutschland vertreten
  • Wir sind an sämtlichen Gerichten in Deutschland zugelassen
  • Kooperationspartner in: Schweiz, Österreich, Luxemburg und den USA
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Erste Hilfe für Anleger

1. Schnell handeln

Handeln Sie schnell im Schadensfall! Wenden Sie sich an einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt, der die in Frage stehenden Geschäfte bzw. den Firmenhintergrund recherchiert und prüft, ob Schadensersatzansprüche darstellbar sind. Gerade im Bereich des „Grauen Kapitalmarktes“ gibt es bestimmte prozeßuale Möglichkeiten (wie zum Beispiel Arrestverfahren), die sehr wirksam sein können und dem Anleger zu einer schnellen Durchsetzung seiner Rechte verhelfen. Die Chancen Schadensersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen stehen immer besser, denn die Gerichte urteilen zunehmend anlegerfreundlich.

2. Mit Anwalt abstimmen

Stimmen Sie mit Ihrem Anwalt ab, ob Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhoben werden soll. Eine Strafanzeige kann zur strafrechtlichen Verurteilung der Firmeninitiatoren führen, eine Schadenswiedergutmachung wird dadurch nicht erreicht. Diese kann nur durch einen Anwalt auf dem Zivilrechtsweg herbei geführt werden.

3. Kostenübernahme klären

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären Sie selbst oder über Ihren Anwalt ab, ob diese die Kosten einer anwaltlichen Beratung übernimmt.

4. Ihre Unterlagen

Bewahren Sie ihre Unterlagen sorgfältig auf. Jedes Schriftstück kann wichtig sein.

5. Gedächtnisprotokoll erstellen

Erstellen Sie ein Gedächtnisprotokoll über Gesprächspartner und Inhalte. Details, die für eine spätere Rechtsverfolgung wichtig sind, könnten ansonsten in Vergessenheit geraten.

6. Keine weiteren Einzahlungen

Laßen Sie sich auf keinen Fall – auch nicht mit der Drohung, daß ansonsten Totalverlust drohen würde – zu weiteren Einzahlungen verleiten.

7. Zeugen einbinden

Ziehen Sie ab dem Zeitpunkt, wo Ihnen die angebotenen Geschäfte unseriös erscheinen, dritte Personen hinzu, die unter Umständen als Zeugen fungieren können.

Kontaktaufnahme für ein kostenloses Ersttelefonat

Zustimmung

Sie haben eine Anlage getätigt und einen Verlust erlitten.

Wenn Sie sich in einer schwierigen Lage befinden und um Ihr Geld fürchten, brauchen Sie unkomplizierte, schnelle und kompetente Hilfe!

Viele Anleger wurden zum Beispiel falsch beraten, durch mündliche oder schriftliche Information falsch aufgeklärt oder betrügerisch geschädigt.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner setzen sich bereits seit 1995 für geschädigte Anleger ein. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass individuelle und professionelle Beratung ein Grundstein für die erfolgreiche Schadenswiedergutmachung ist.

 Mit uns können Sie telefonisch oder über unser Kontaktformular in Kontakt treten und wir besprechen in einem kostenlosen Ersttelefonat, ob und welche Ansatzpunkte für die Durchsetzung Ihrer Rechte bestehen. Sie erfahren auch welche Kosten im Falle einer Interessenvertretung durch unsere Kanzlei entstehen und Sie können dann eine Entscheidung über die weiteren Schritte treffen. Jede weitere Tätigkeit nach dem kostenlosen Ersttelefonat stellt zumindest eine kostenpflichtige Erstberatungstätigkeit dar.

Vermeiden Sie weitere Verluste. Holen Sie einen kompetenten Partner an Ihre Seite!