Erbrecht

Die meisten Erb- und Pflichtteilsprozesse könnten vermieden werden, wenn die Beteiligten rechtzeitig qualifizierten Rat eingeholt hätten. Bei Engelhard, Busch & Partner steht deshalb die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen im Hinblick auf die Nachlassplanung und -gestaltung im Vordergrund.

Nachlassplanung und -gestaltung heißt:
Wir definieren gemeinsam Ihre Ziele als Erblasser und setzen diese im Rahmen der erb-, zivil- und steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten um. In diesem Zusammenhang ist auch die vorweggenommene Erbfolge, d.h. die Vermögensübertragung auf die nächste Generation ein mögliches Mittel, Steuern zu optimieren und Vermögen für Sie zu sichern.

Die planvolle Übertragung des Vermögens soll in der gewünschten Weise gewährleistet werden. Nach dem Erbfall beraten wir Sie bei der Abwicklung und Auseinandersetzung des Nachlasses. Als Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter sind wir Ihr versierter und zuverlässiger Partner.

Behindertentestament

Ein wesentlicher Schwerpunkt bildet die Beratung zu Behindertentestamenten und deren Erstellung.

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Ein weiterer Fokus liegt in der Unterstützung bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.