Spezialisten für Ihr gutes Recht

Die deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei ENGELHARD, BUSCH & PARTNER wurde im Jahre 1995 in München gegründet. Die Anwälte aus München vertreten Mandanten in allen Bereichen des allgemeinen Wirtschafts- und Zivilrechts. Insbesondere im Kapitalanlagerecht auf nationaler sowie internationaler Ebene sowie im Erb- und Arbeitsrecht haben sich besondere Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei gebildet.

Kernbereich der Kanzlei ist seit der Gründung das Kapitalanlagerecht. Die Sozietät ENGELHARD, BUSCH & PARTNER hat daher auch langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet und gehört zu einer der führenden Kanzleien im Kapitalanlegerschutz.

Im Bereich des Grauen Kapitalmarktes und des Anlagebetruges werden ausschließlich geschädigte Kapitalanleger bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unterstützt. Im Übrigen beraten und vertreten die Rechtsanwälte ENGELHARD, BUSCH & PARTNER Anleger national und international hinsichtlich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Wertpapiergeschäften, bei unzutreffender oder unvollständiger Anlageberatung oder Anlagevermittlung, bei fehlerhafter Vermögensverwaltung, bei Anlagen in Immobilien- und Medienfonds, bei Anlagen in Form von atypisch stillen Beteiligungen, bei Anlagen in vorbörsliche Emissionen von Aktien und Anleihen sowie bei Anlagen in Börsentermingeschäften.

Aktuell betreut die Sozietät ENGELHARD, BUSCH & PARTNER eine Vielzahl von Geschädigten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, z. B. gegen Finanzdienstleistungsunternehmen, wie Banken, Anlageberater oder Anlagevermittler, Hinterleute, Initiatoren, Organe und Prospektverantwortliche von Anlagegesellschaften bezüglich Anlagen

  • in Nachrangdarlehen,
  • in Differenzkontrakten (Contracts for Differenz CFD) und binären Optionen über Handelsplattformen
  • in Geschäften über den „unseriösen Ankauf“ von Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträgen etc.;
  • in verschiedensten Zertifikaten gegenüber mehreren Banken;
  • in Lehman-Zertifikaten gegenüber mehreren Banken;
  • in Zinssatz- und Währungsswapgeschäften (Cross Currency Swaps);
  • in Zinssatzswapverträgen (CMS Spread Ladder Swap);
  • in atypisch stillen Beteiligungen und Genussrechten geschlossenen Immobilienfonds;
  • in Medienfonds;
  • in Schiffsfonds;
  • in atypisch stillen Beteiligungen etc.

Nähere Informationen können Sie unter „Anlagefirmen“ erhalten.