Volkmar Betz – Bescheid BaFin rechtskräftig
Soweit gegenüber Herrn Volkmar Betz, Waiblingen, von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Abwicklung eines unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet worden war, ist der Bescheid der BaFin nun bestandskräftig.
Wie wir berichtet hatten, hat Herr Volkmar Betz Anlegern den Abschluss von Darlehensverträgen angeboten, in denen er sich zur unbedingten Rückzahlung des angenommenen Kapitals verpflichtete. Damit hat Herr Betz nach Ansicht der BaFin ein unerlaubtes Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.