UDI Festzins-Anlagen
Über das Vermögen von mehreren UDI-Gesellschaften, die sog. Festzins-Anlagen angeboten haben, ist nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Über das Vermögen von mehreren UDI-Gesellschaften, die sog. Festzins-Anlagen angeboten haben, ist nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Gegenüber der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde angeordnet, ein unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft einzustellen.
Hinsichtlich der Gesellschaften
UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG,
UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG,
UDI Energie Festzins 11 GmbH & Co. KG,
UDI Energie Festzins 12 GmbH & Co. KG,
wurden von der BaFin Veröffentlichungen hinsichtlich eines möglichen Ausfalls von Forderungen bekannt gemacht. In allen Veröffentlichungen wird ausgeführt, dass der jeweiligen Emittentin aus der Gewährung von Nachrangdarlehen an mehrere Projektgesellschaften Forderungen auf Zins- und Rückzahlung zustehen. Die Zahlungen auf diese Verbindlichkeiten könnten nach den derzeitig wirtschaftlichen Verhältnissen einige dieser Projektgesellschaften nicht aus Jahresüberschüssen oder sonstigen freien Vermögen gezahlt werden. Aufgrund einer in Nachrangdarlehensverträgen vereinbarten Nachrangigkeit der gewährten Darlehen würden die Projektgesellschaften unter Berufung auf diese Nachrangigkeit und ihre wirtschaftlichen Verhältnisse berechtigterweise ein Leistungsverweigerungsrecht geltend machen und würden zum jetzigen Zeitpunkt Zins- und Rückzahlungen an die jeweilige Emittentin ablehnen. Damit würde die Gefahr bestehen, dass es bei der jeweiligen Emittentin, also der