von Oliver Busch | 10. August 2015 | Anlagefirmen
Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs können Anleger, die sich an der S.W. 2051 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG beteiligt haben, die Anlage durch eine Kündigung beenden. Von der Südwest-Firmengruppe waren mehrere Südwest active Fonds, u. a. der S.W....