Rothmann & Ginst – BaFin ordnet Einstellung der unerlaubten Anlagevermittlung und –beratung an
Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde der Firma „Rothmann & Ginst“, die angeblich in Luxemburg, London und New York ansässig ist, am 03.09.2018 aufgegeben, die unerlaubte Anlagevermittlung und Anlageberatung einzustellen.