Offizin Immobilienverwaltung AG – Insolvenzforderung voll anerkannt
Wir hatten für Mandanten im Insolvenzverfahren der Offizin Immobilienverwaltung AG i. L. Forderungen in Höhe des zur Verfügung gestellten Darlehenskapitals nebst ausstehenden Zinsen geltend gemacht, die vom Insolvenzverwalter zunächst vorläufig bestritten worden waren. Im zweiten Anlauf hat der Insolvenzverwalter die für unsere Mandanten geltend gemachten Forderungen nun in voller Höhe anerkannt.
Dies ist nicht selbstverständlich. Denn in Darlehensverträgen der Offizin Immobilienverwaltung AG war eine sog. Nachrangklausel enthalten, gemäß der Ansprüche von Gläubigern im Insolvenzfalle nachrangig hinter allen anderen Gläubigern sein sollten. Wir hatten aber gegenüber dem Insolvenzverwalter ausführlich begründet, dass nach unserer Ansicht diese Nachrangklausel unwirksam ist. Wenn die Nachrangklausel unwirksam ist, besteht auch für Gläubiger ein uneingeschränkter Anspruch auf Rückzahlung des Darlehenskapitals und ausstehender Zinsen, so wie dies nun vom Insolvenzverwalter anerkannt wurde.