Nordic Pearl Ltd. – unerlaubter Eigenhandel

Soweit von der Nordic Pearl Ltd. auf den von der Grand Services Ltd. bzw. Capital FXG Ltd. betriebenen Handelsplattformen www.forexgrand.com / www.forexgrand24.com, www.fxgtrade.com und www.fxginvest.com Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) auf Aktien, Indizes, Währungen, Rohstoffe und Krypotwährungen Anlegern offeriert wurde, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde gegenüber der Nordic Pearl Ltd. die Einstellung eines grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Soweit die Nordic Pearl Ltd. Anlegern Zugang zu derartigen Kontrakten ermöglicht hat, hat die Gesellschaft nach Ansicht der BaFin einen Eigenhandel im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) als Dienstleistung für andere in Deutschland betrieben.

Über eine dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügte die Nordic Pearl Ltd. nicht.