Handelsplattform www.kontofx.com

Gegenüber der Semjo Consult GmbH i. G. hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wie wir berichtet hatten, die sofortige Einstellung eines unerlaubt betriebenen Finanztransfergeschäfts angeordnet.

Die Semjo Consult GmbH i. G. hatte auf ihrem Konto Kapital von Anlegern für Anlagen auf der Handelsplattform www.kontofx.com entgegengenommen. Damit wurde seitens der Semjo Consult GmbH i. G. nach Auffassung der BaFin ein Finanztransfergeschäft betrieben, ohne dass die Gesellschaft dafür über eine Erlaubnis der BaFin verfügte.

Der Bescheid der BaFin datierte vom 15.10.2019. Dieser ist Bescheid ist nun rechtskräftig.

Handelsplattform www.kontofx.com – Semjo Consult GmbH i. G.

Soweit die Semjo Consult GmbH i. G. Zahlungen von Kunden von der Internethandelsplattform www.kontofx.com entgegengenommen hat, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeordnet, das damit betriebene unerlaubte Finanztransfergeschäft einzustellen.

Von der Semjo Consult GmbH i. G. wurden auf ihrem Konto Kapital von Privatanlegern für Anlagen bei der Internethandelsplattform www.kontofx.com entgegengenommen und im Anschluss auf ausländische Koten verschiedener Gesellschaften weitergeleitet, so die BaFin.

Nach Meinung der BaFin wurde damit von der Semjo Consult GmbH i. G. ein Finanztransfergeschäft betrieben. Für das Betreiben eines Finanztransfergeschäfts hat die Gesellschaft aber nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.