Investfinans AB – Bescheid BaFin rechtskräftig

Wie wir berichtet hatten, hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Investfinans AB das unerlaubte Betreiben eines Einlagengeschäfts untersagt, soweit die Gesellschaft Kapital als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder von Anlegern angenommen hat.

Über eine Erlaubnis der BaFin verfügte die Investfinans AB nämlich nicht.

Die Verfügung der BaFin ist nach einer eigenen Mitteilung der Behörde nun bestandskräftig.

Investfinans AB – BaFin schreitet ein

Gegenüber der Investfinans AB wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde das unerlaubte Betreiben eines Einlagengeschäfts untersagt.

Die Investfinans AB hat als Betreiberin der Internetseite www.investfinansab.eu fremde Gelder des Publikums als Einlagen oder als andere unbedingt rückzahlbare Gelder angenommen.

Damit hat die Gesellschaft ein Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Investfinans AB – Achtung!

Von der Investfinans AB mit formalem Sitz in Hägersten, Schweden, wurde Anlegern Festgeldanlagen mit attraktiven Zinsen bzw. Renditen angeboten.

Warnung von www.test.de (Stiftung Warentest)

Von www.test.de (Stiftung Warentest) wurde vor Anlagen u. a. bei der Investfinans AB gewarnt. Die Werbung sei unseriös und hohe Renditen ohne Risiko würde es nicht geben, so test.de.

Anleger seien insbesondere per Telefon, Internet, Fernsehwerbung, E-Mail oder Anzeigen in Medien für Anlagen bei Investfinans AG geworben worden.