GPay Ltd. – BaFin stoppt xtraderfx
Soweit von der GPay Ltd., Slough, über die Handelsplattform xtraderfx (www.xtrader-fx.com, www.xtraderfx-com, www.xtraderfx.net) Anlegern Differenzkontrakte (Contracts for Difference -CFD) auf Kryptowährungen, Währungen und Rohstoffe, Indizes und Aktien angeboten wurde, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde die grenzüberschreitende Anlageberatung und den Eigenhandel untersagt bzw. die Einstellung verfügt.Die GPay Ltd., die auch unter dem Namen cryptopoint aufgetreten ist, hat deutsche Kunden unter deutschen und britischen Telefonnummern telefonisch kontaktiert und über die Handelsplattform xtraderfx Differenzkontrakte offeriert.Damit wurde von der GPay Ltd. Nach Ansicht der BaFin gewerbsmäßig eine Anlageberatung und der Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1a und Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) betrieben. Über eine dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügte das Unternehmen jedoch nicht.