GammaTech Services OÜ, AlphaTec Ltd. – BaFin stoppt Eigenverwaltung und grenzüberschreitende Portfolioverwaltung

Gegenüber der GammaTech Services OÜ, Estland, und der AlphaTec Ltd, Großbritannien, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde die Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels und der grenzüberschreitenden Finanzportfolioverwaltung angeordnet.

Von der AlphaTec Ltd. und der GammaTech Services OÜ wurden auf der zusammen betriebenen Handelsplattform www.kayafx.com Differenzkontrakte (Contracts for Difference –CFDs) auf Aktien, Währungen, Kryptowährungen und Rohstoffe offeriert. Soweit die GammaTech Services OÜ und die AlphaTec Ltd. Kunden einen Zugang zu den offerierten Kontrakten verschafft haben, erbringen die Gesellschaften nach Auffassung der BaFin den Eigenhandel im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) als Dienstleistung für andere in Deutschland. Zudem würde eine „Treuhandverwaltung“ von Kundengeldern offeriert.

Damit werden von der GammaTech Services OÜ und der AlphaTec Ltd. eine Finanzportfolioverwaltung gemäß § 1 Abs. 1 a Satz Nr. 3 KWG als Dienstleistung für andere in Deutschland erbracht.

Für einen grenzüberschreitenden Eigenhandel bzw. eine grenzüberschreitende Portfolioverwaltung hatten die GammaTech Services OÜ und die AlphaTec Ltd. aber keine erforderliche Erlaubnis der BaFin.