FUNVESTMENT Ltd. – Bescheid BaFin rechtskräftig

Gegenüber der FUNVESTMENT Ltd., Karlsruhe, hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wie berichtet, im November 2017 angeordnet, ein unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft einzustellen. Dieser Bescheid der BaFin ist nun rechtskräftig.

Von der FUNVESTMENT Ltd. war Anlegern ein Nachrangdarlehen angeboten und eine unbedingte Rückzahlung versprochen worden.

Nach Meinung der BaFin hat die FUNVESTMENT Ltd. damit ein Einlagengeschäft betrieben.