Handelsplattform www.cctmarket.com – BaFin greift ein
Gegenüber der Mellis Creations GmbH i. G., die Einzahlungen auf Ihrem Konto für die Internethandelsplattform www.cctmarket.com, entgegengenommen hat, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde angeordnet, ein unerlaubt betriebenes Finanztransfergeschäft einzustellen.
Von der Mellis Creations GmbH i. G. wurde auf ihrem Geschäftskonto Kapital von Privatanlegern für Anlagen bei der Internethandelsplattform www.ctmarket.com entgegengenommen und im Anschluss auf ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weitergeleitet, so die BaFin.
Nach Meinung der BaFin wurde damit von der Mellis Creations GmbH i. G. ein Finanztransfergeschäft betrieben. Dafür hatte die Gesellschaft aber keine Erlaubnis der BaFin.
Die Verfügung der BaFin datierte bereits vom 15.10.2019. Laut BaFin ist die Verfügung nun rechtskräftig.