Klagen gegen Captura Anlageberater

In der Vergangenheit hat die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner mehrfach auf ihrer Homepage über den Sachstand hinsichtlich des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Firma Captura GmbH berichtet.

Mittlerweile kristallisiert sich immer mehr heraus,  dass die Anleger, die Darlehensverträge mit der Firma Captura GmbH abgeschlossen haben, im Insolvenzverfahren nur eine nicht allzu hohe Insolvenzquote erhalten werden.

Nachdem die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner eine Vielzahl geschädigter Captura Anleger vertritt und deren Interessen auch im Rahmen der Gläubigerversammlung beim Amtsgericht München am 15.03.2016 wahrnehmen wird, werden wir nach der Gläubigerversammlung nochmals ausführlicher über den Stand des Insolvenzverfahrens informieren.

Unabhängig davon empfehlen wir Anlegern, die Captura Darlehen gezeichnet haben, überprüfen zu lassen, ob auch Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anlagevertrieb, d. h. gegenüber den Anlageberatern und Vermittlern durchsetzbar sind.

Captura GmbH – Haftung des Treuhänders

Nachdem über das Vermögen der Firma Captura GmbH mittlerweile ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet wurde und Anleger, die der Firma Captura GmbH Darlehen gewährt haben, allenfalls mit einer Insolvenzquote rechnen können, stellt sich die Frage, ob es andere Möglichkeiten gibt, den erlittenen Schaden zu minimieren.

Neben der Inanspruchnahme von Anlageberatern – hier muss jedoch in jedem Einzelfall geprüft werden -, ob ein Beratungsfehler vorlag, könnte hier auch eine Schadensersatzverpflichtung des Treuhänders bestehen.

Dies deshalb, da das Geschäftsmodell der Firma Captura GmbH darauf basierte, dass den Anlegern eine Anlage bei der Firma Captura GmbH mit einer Besicherung „schmackhaft“ gemacht wurde.

Seitens der Firma Captura GmbH wurde mit einer Treuhänderkanzlei ein Treuhand-und Verwaltungsvertrag abgeschlossen, wonach das Kapital der Anleger durch den Treuhändern nur dann an die Firma Captura GmbH weitergeleitet werden sollte, wenn die Gesellschaftereinlage zzgl. der Anteile am geplanten Gewinn zuvor seitens der Firma Captura GmbH durch geeignete Maßnahmen gegen einen etwaigen Verlust abgesichert wurden.

Qualifiziertes Nachrangdarlehen

In der Vergangenheit haben Anlagefirmen, wie zum Beispiel die Firma Captura GmbH, aus Grasbrunn bei München, immer wieder mit Anlegern im Rahmen von Darlehensverträgen nachrangige qualifizierte Rangrücktrittsklauseln vereinbart.

In den Angebotsbedingungen der entsprechenden Firmen, wie z. B. bei der Firma Captura GmbH, findet sich dann folgender Text:

„Der Darlehensgeber wird Gläubiger, also Kreditgeber der Emittentin. Es handelt sich nicht um eine gesellschaftsrechtliche oder unternehmerische Beteiligung. Dem Darlehensgeber werden keinerlei Stimmrechte, Mitgliedsrechte, Geschäftsführungsbefugnisse oder Mitspracherechte eingeräumt. Grundsätzlich unterliegt die Vergabe eines Nachrangdarlehens dem Totalverlustrisiko. Der Darlehensgeber übernimmt mit dem qualifizierten Rangrücktritt eine Finanzierungsverantwortung für die Emittentin.

„Der qualifizierte Rangrücktritt bedeutet, dass im Falle der Insolvenz oder Liquidation der Emmitentin etwaige Rückzahlungen des Darlehens bzw. etwaige Zahlungen der Zinsen erst dann an den Darlehensgeber geleistet werden dürfen, wenn andere – nicht nachrangige – Gläubiger vorrangig und vollständig befriedigt worden sind. Außerdem bleibt der Anspruch des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehens und/oder auf Zahlung der Zinsen soweit und solange ausgeschlossen, wie die Geltendmachung dieser Ansprüche zur Herbeiführung eines Insolvenzeröffnungsgrundes (Überschuldung und/oder drohende Zahlungsunfähigkeit) bei der Emittentin führen würde. Der qualifizierende Rangrücktritt des Darlehens kann mithin eine insolvenzverhindernde Wirkung haben.“

Was bedeutet nun eine entsprechende Formulierung für den unerfahrenen Anleger und welche Konsequenzen hat dies. Hierzu einiges Grundsätzliches.

Captura GmbH

Mittlerweile vertritt die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner eine Vielzahl von geschädigten Captura GmbH Anlegern. Die Mehrzahl dieser Anleger hat sogenannte Nachrangdarlehen gezeichnet. Einige Anleger haben auch Teilschuldverschreibungen der Firma Captura GmbH gezeichnet.

Aus aktuellem Anlass ist Folgendes mitzuteilen:

Vorsicht bei Empfehlungen von Anlageberatern, die Captura Anlagen empfohlen haben

Vorsicht bei Empfehlungen im Hinblick auf das Insolvenzverfahren
Seitens einiger Anlagevermittler bzw. Anlageberater, die Captura GmbH Anlagen vertrieben haben, wurde gegenüber Anlegern, die seitens der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertreten werden, sinngemäß geäußert, dass die Angelegenheit halb so schlimm wäre, da es sich nur um vorübergehende Zahlungsprobleme der Firma Captura GmbH handeln würde und die Anleger letztlich über den Immobilienbestand der Firma Captura GmbH vollumfänglich abgesichert wären. Entsprechende Aussagen halten wir aus mehreren Gründen für irreführend und falsch.