Capital Store Invest GmbH – Rückzahlung Nachrangdarlehen gefährdet

Zu dem Nachrangdarlehen CapStar One der Capital Store Invest GmbH, Marktredwitz, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 11a Abs. 1 VermAnlG eine Veröffentlichung bekannt gemacht.

Die Veröffentlichung bezieht sich darauf, dass der Capital Store Invest GmbH momentan keine ausreichenden liquiden Mittel zur Rückzahlung von gekündigten Nachrangdarlehen zur Verfügung stehen. Nach der Veröffentlichung, sollten die aus der Emission von Nachrangdarlehen eingenommenen Gelder, insbesondere für die Finanzierung eines Bauvorhabens, verwendet werden, das im August 2018 planmäßig fertigstellt wurde. Der Abschluss notarieller Kaufverträge zum Abverkauf der Wohnungen woraus liquide Mittel zur Rückzahlung der gekündigten Nachrangdarlehen vereinnahmt werden sollten, sei bislang mangels Vollzug des Nachtrages zu der dem Wohnungseigentum zugrunde liegenden Teilungserklärung nicht möglich gewesen. Um die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen zum Abschluss notarieller Kaufverträge schnellstmöglich herbeiführen zu können, seien durch die Bauherren bereits im Mai 2018 rechtliche Schritte eingeleitet und entsprechende Klageverfahren angestrengt worden.

Wegen der noch nicht abgeschlossenen notariellen Kaufverträge hätten aber derzeit noch keine Veräußerungserlöse erwirtschaftet werden können und aus diesem Grund würde die Capital Store Invest GmbH momentan auch noch nicht über ausreichenden liquiden Mittel zur Rückzahlung gekündigter Nachrangdarlehen verfügen.

Weiterhin wird darauf verwiesen, dass die Fähigkeit der Capital Store Invest GmbH eine Rückzahlung auf die Nachrangdarlehen zu leisten, erheblich beeinträchtigt sei, solang keine Veräußerungserlöse erwirtschaftet werden könnten.