ABANQO AG – BaFin stoppt Vertrieb von Darlehen

Der ABANQO AG (ehemals ABANKO AG) ist es nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht mehr erlaubt, ein qualifiziert nachrangiges partiarisches Darlehen zu offerieren. Der ABANQO AG wurde von der BaFin ein öffentliches Angebot eines qualifizierten nachrangigen partiarischen Darlehens wegen eines Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt.
Von der BaFin wurde die Untersagungsverfügung erlassen, weil die ABANQO AG keinen von der BaFin genehmigten Verkaufsprospekt für die Vermögensanlage eines qualifiziert nachrangig partiarischen Darlehens veröffentlich hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält