In dem Jahresbericht der Venture Plus GmbH & Co. 4 KG für das Jahr 2015, der Anlegern kürzlich übermittelt wurde, wird auch nochmals bestätigt, was bereits in der Gesellschafterversammlung zu Tage getreten ist, nämlich das über das Vermögen der AmVac AG ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

Bereits in der Einleitung wird dieser Umstand des Konkursverfahrens über das Vermögen der AmVac AG dargestellt und hierzu ausgeführt, dass ein Totalverlust dieses Portfolio-Unternehmens nicht auszuschließen ist. An dieser Stelle wird auch allgemein darauf hingewiesen, dass ein Totalverlust einzelner Beteiligungen nicht auszuschließen sei.

In dem Jahresbericht ist dargestellt, dass Investitionen in 5 Beteiligungsunternehmen vorgenommen worden sind, nämlich in

  • die AmVac AG
  • die AXIOGENISIS AG
  • die CURADIS GmbH
  • die FIAGON AG Medical Technologies
  • die MagnaMedics GmbH.

Dabei wurden nach den Angaben in dem Jahresbericht Investitionen bei der AmVac AG in Höhe von ca. 1,6 Mio. vorgenommen.

Dies entspricht ca. 57% der gesamten Investitionssumme an allen Unternehmen.

Im Hinblick auf das laufende Konkursverfahren der AmVac wird der Wert der Beteiligung gemäß dem Jahresbericht mit „0“ von der V+ 4 KG angesetzt.

Es besteht also für Anleger ein hohes Risiko, dass über die Hälfte der Investitionen und damit des eingesetzten Kapitals verloren ist.
Auch bei den anderen Investitionen handelt es sich wiederum um Beteiligungen an jungen Unternehmen Bereich Venture Capital.

Derartige Unternehmensbeteiligungen sind aber mit hohen Risiken behaftet.

Für Anleger kann sich daher die Frage stellen, ob nicht ein „Ausstieg“ aus der Anlage bei V+ GmbH & Co. 4 KG möglich ist.

Über die Hintergründe einer derartigen Anlage und insbesondere auch die hohen Risiken muss ein Anleger auch nach der Rechtsprechung zutreffend und vollständig aufgeklärt werden.

Sofern ein Anleger nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden ist, kann unter Umständen ein Schadensersatzanspruch, z. B. gegen den Berater, der den Abschluss der Anlage empfohlen hat, begründet werden.

Berater sind außerdem auch zu einer anlegergerechten Beratung verpflichtet. Dabei muss ein Berater die Anlageziele und die Risikoneigung eines Anlegers beachten.

Sollte einem Anleger, der sich z. B. eine sichere Anlage gewünscht hat, eine Anlage in einem V+ Fonds empfohlen worden sein, ist die Beratung daher ggf. fehlerhaft, da eine derartige Anlage mit hohen Risiken verbunden ist.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät Anleger von V+ Fonds, ob und welche Möglichkeiten bestehen, die Anlage zu beenden bzw. auch hinsichtlich einer eventuellen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

 

Stand: 19.09.2016