Der Patentverwertungsfonds Dritte Patentportfolio Beteiligungs GmbH & Co. KG wurde von der Deutsche Bank zusammen mit dem Partner Clou Partner AG emittiert.

Patentverwertungsfonds sind geschlossene Fonds, die Rechte an Patenten erwerben, um diese dann zu verwerten.

Die Auswahl, Bewertung und Verwertung erfolgt bei derartigen Patentfonds aber häufig nicht von der Fondsgesellschaft selbst, sondern von einer dritten Dienstleistungsgesellschaft.

Bei der Dritte Patentportfolio Beteiligungs GmbH & Co. KG hatte die Aufgabe der Patentbewertung und Patentverwertung die Firma IP Bewertungs AG übernommen.

Die Auswahl dieses Dienstleistungsunternehmens hat für derartige Patentverwertungsfonds  naturgemäß entscheidenden Einfluss für den Erfolg des Fonds.

Häufig werden auch Patentverwertungsfonds als Blind-Pool konzipiert. Dies bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Anlageentscheidung noch nicht feststand, ob und welche Patente erworben werden. Dies ist daher mit einem entsprechenden Risiko verbunden.

Bei dem Fonds Dritte Patentportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, auch DB Patentportfolio I, handelt es sich um einen derartigen Blind-Pool.

Lage der Fondsgesellschaft

Anleger sollen seit geraumer Zeit  keine Ausschüttungen mehr erhalten haben.

Über das Vermögen des Dienstleisters, der IP Bewertungs AG wurde im Jahre 2010 ein Insolvenzantrag gestellt.

Mehrere Patentverwertungseinheiten mussten, ohne dass es daraus nennenswerte Erlöse gab, beendet werden.

Möglichkeiten für Anleger

In den letzten Jahren wurden auch noch weitere Patentfonds aufgelegt, so etwa

  • Patent Select I
  • Patent Select II
  • Alpha Patentfonds I
  • Alpha Patentfonds II

Bei Anlagen in Form einer Beteiligung an einem Patentverwertungsfonds handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken.

Anlegern, denen eine derartige Anlage in einem Patentverwertungsfonds von Ihrer Bank oder von Ihrem Anlageberater empfohlen worden ist, müssen über die Hintergründe und Risiken eines derartigen Patentfonds aufgeklärt werden.

Außerdem müssen Banken und auch Anlageberater die persönlichen Vorstellungen, Anlageziele und die Risikoneigung eines Anlegers erfragen und auch beachten.

Sofern Anleger nicht über die Hintergründe und Risiken von Anlagen in einem Patentfonds aufgeklärt worden sind, kann ein Kreditinstitut oder ein Berater auf Schadensersatz haften. Dies muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger, die Kapital in den DB Patentportfolio I und andere Patentverwertungsfonds investiert haben.

 

Stand: 23.06.2015