Von der ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler Investitionen mbH & Co. KG wurden zahlreiche geschlossene Fonds, insbesondere Schiffsfonds, emittiert. Die ATANTIC wirbt damit, dass man seit der Gründung im Jahr 1998 als Emissionshaus fest im Markt für geschlossene Fonds mit 41 Beteiligungsangeboten mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von circa 1,5 Milliarden Euro mit einem platzierten Eigenkapital von circa 600 Mio. Euro etabliert sei. Die Zahl der Anleger betrage circa 13.000.

Die ATLANTIC gehört zur Rickmers-Gruppe. Die Rickmers Holding AG hat erst kürzlich, wie berichtet, einen Insolvenzantrag gestellt.

Von der ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationale Investitionen mbH & Co. KG wurden insbesondere zahlreiche Schiffsfonds imitiert, so etwa

– Atlantic Flottenfonds
– MS „Hammonia Pescar“ (ehemals Benjamin Schulte) und MS „Benedikt Schulte“
– MS „Carla Rickmers“
– MS „Carla Schulte“
– MS „Felicitas Rickmers“
– MS „Isabelle Schulte“
– MS „Johan Rickmers“
– MS „Marie Schulte“
– MS „Sophie Rickmers“

Was können Anleger tun, die mit dem Verlauf von ATLANTIC-Schifffonds unzufrieden sind?

Bei der Anlage in Schifffonds handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken.

Sofern ein Anleger Kapital sicher, etwa zur Altersvorsorge, anlegen wollte, ist die Anlage für ihn nicht geeignet.

Wenn einem derartigen Anleger trotzdem eine Anlage in einen Schifffonds der ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler Investitionen mbH & Co. KG empfohlen worden ist, kann dies zu einem Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung führen.

Auch sind Banken und Anlageberater, die einem Anleger zum Abschluss einer Anlage in einen Schifffonds geraten haben, verpflichtet, einen Anleger richtig und vollständig über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage aufzuklären. Sofern ein Anleger falsch und ungenügend aufgeklärt worden ist, kann auch dies einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründen.

Auch sind Banken, wenn Sie Anlegern eine Anlage in einen Schifffonds empfehlen, verpflichtet, Ihren Kunden darüber aufzuklären, welche Provisionsrückvergütungen sie erhalten haben.

Nur bei Offenlegung einer derartigen Provisionsrückvergütung kann der Kunde das Interesse der beratenden Bank abschätzen. Bei mangelnder Aufklärung über die Provisionsrückvergütung kann das Kreditinstitut ebenfalls auf Schadensersatz haften.

Anleger, die eine Anlage in Form eines Erwerbs einer Beteiligung an einem ATLANTIC- Schifffonds abgeschlossen haben und über rechtlichen Möglichkeiten mehr erfahren wollen, z. B. auch ob und wie eine Beendigung der Anlage möglich ist, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch und Partner wenden.

Stand: 19.06.2017