Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde Herrn Dr. Elmar Spranger am 11.12.2006 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln bzw. Herr Dr. Spranger verpflichtet, ihr gegenüber die erfolgte Abwicklung durch Rückzahlungsnachweise zu belegen.

Herr Dr. Spranger ist Geschäftsführer der Ingotreu Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH aus Ingolstadt, die als Treuhänderin eines als AESTAS Plan AG i. G. bezeichneten Unternehmens aus St. Gallen auftrat. Die AESTAS Plan AG i G. , deren Mit-Verantwortlicher Herr Dr. Spranger ist, entfaltete selbst keine Geschäftstätigkeit. Dennoch wurden in ihrem Namen mit Anlegern Deposit-Invests vereinbart und Gelder auf verschiedenen Konten entgegengenommen. Die Vertragsbedingungen der Deposit-Invests sahen dabei eine garantierte Rückzahlung des eingezahlten Kapitals vor.

Mit der Annahme unbedingt rückzahlbarer Gelder unter dem Namen der AESTAS Plan AG i. G. betrieb Herr Dr. Spranger das Einlagengeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet Herrn Dr. Spranger, die von den Kunden angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an diese zurück zu überweisen.

Die Maßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurden erforderlich, da seitens Dr. Spranger das Einlagengeschäft – so die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – nicht bis zum 29.12.2006 durch unverzügliche Rückzahlung der Anlegergelder an die Kapitalgeber abgewickelt wurde. Die Verfügungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch nicht bestandskräftig.