Alpina Vermögensaufbauplan; BGH spricht Anleger endgültig Schadensersatz zu

Mit Urteil vom 10.11.2011 hat der BGH die Revision der beklagten Anlageberatungsgesellschaft gegen ein Urteil des OLG München, mit dem einem Anleger Schadensersatz wegen unterbliebener Aufklärung bezüglich einer Anlage in der Alpina Vermögensaufbauplan 4 KG zugesprochen worden war, verworfen. Die Verurteilung der Anlageberatungsgesellschaft zu Schadensersatz wurde damit bestätigt. Mehr in Kürze, wenn die Urteilsgründe vorliegen.

Stand: 14.11.2011

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Rechtsanwalt Oliver Busch Über Rechtsanwalt Oliver Busch

Oliver Busch ist 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.

Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.

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Anlagefirmen: ISIS GmbH & Co. Investitionsfonds 1 KG und 3 KG
Pressespiegel: Auszug aus Börse Online – Graumarktinfo.de
News: ISIS GmbH & Co. Investitionsfonds 1 KG
Anlagefirmen: Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 4 bzw. 5 KG bzw. neu ValueFin Portfolio 4 GmbH & Co. KG und 5 GmbH & Co. KG, AVIMA Sachwertplan

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