Der WIBEX Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Treuhandgesellschaft mbH, Düsseldorf, wurde nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt. Außerdem wurde die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.
Anlegern wurde von der WIBEX Wirtschafts- und Unternehmensberatung eine Anlage auf Basis von sog. partiarischen Darlehensverträgen“ offeriert. Dabei wurde neben einer Rückzahlung des Kapitals auch die Zahlung einer Rendite in unterschiedlicher Höhe und zum Teil auch die Zahlung eines Bonus versprochen.
Im Übrigen sollten die eingezahlten Gelder „grundpfandrechtlich besichert“ werden.
Damit hat die WIBEX Wirtschafts- und Unternehmensberatung nach Auffassung der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.
Die Bescheide der BaFin sind sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Anleger, die ihr eingezahltes Kapital nicht zurückerhalten, sollten aus Sicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner anwaltlichen Rat einholen, wie sie ihre eingezahlten Gelder zurückerhalten können.