Frau Sabine Balmer und Frau Melanie Balmer ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgegeben worden, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln.
Anlegern wurden von Frau Sabine und Frau Melanie Balmer mündliche und formalisierte Darlehensverträge offeriert. Dabei wurde versprochen, dass das zur Verfügung gestellte Kapital in monatlichen Raten zurückgezahlt wird. Damit haben Frau Sabine Balmer und Melanie Balmer nach Auffassung der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Anleger, die aufgrund der Abwicklungsanordnung von Frau Sabine Balmer und Frau Melanie Balmer Ihr eingezahltes Kapital nicht zurückerhalten, sollten aus Sicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner anwaltlich prüfen lassen, welche Rechte Ihnen zustehen.
Stand: 12.05.2011